Klimaanlagen-Dichtheitsprüfung / Druckprüfung / Lecksuche mit Formiergas

Klimaanlagen Dichtheitsprüfung
  • Mittels einer Drückprüfung mit Formiergas und eines Lecksuchgerätes können bei leeren/undichten Anlagen ein Großteil der Undichtheiten gefunden werden.                    
  • Formiergas ist ein Gemisch, welches aus 95 % Stickstoff und 5 % Wasserstoff besteht. Das Lecksuchgerät, welches auf den Wasserstoffanteil im Formiergas reagiert, findet, soweit das Leck groß genug ist, die Undichtheit in der Klimaanlage.  
  • Sollte eine Undichtheit beim Kondensator, Leitungen, Klimakompressor oder anderen Komponenten festgestellt werden, kann Ihnen ein Kostenvoranschlag mitgeteilt werden, der undichte Teil in weiterer Folge ausgetauscht werden und die Klimaanlage wieder befüllt werden. 


Die Formiergasprüfung umfasst folgende Arbeiten:

  • Drückprüfung mit Formiergas (inkl. Formiergas)
  • 10 Minuten Lecksuche (ohne Zerlegungsarbeiten)

Achtung:

Es gibt gesetzliche Bestimmungen, dass eine Kfz -Klimaanlage sobald mehr als 10% des Klimagasgemischs fehlen, nicht ohne weiteres befüllt werden darf! Das bedeutet sollte die Abweichung zu stark sein, muss vor der Befüllung eine Stickstoff/Formiergas-Dichtheitsprüfung stattfinden, um nachzuweisen, dass kein Verlust des Kältemittels vorliegt!

Deshalb ist es empfehlenswert die Klimaanlage regelmäßig (lt. Hersteller in der Regel alle 2 Jahre) warten zu lassen, da sich das Kältemittel (da Gasgemisch) im Laufe der Zeit verflüchtigt und dann ohne Dichtheitsprüfung nicht feststellbar ist, ob ein Verlust vorliegt oder nur zu lang gewartet wurde!

Kosten sind je nach Typ des Fahrzeugs, Aufbau/Sitz der Klimaanlage-/-Schläuche und Aufwand abweichend.

Auszug aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 07.Juli 2008
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
(3) Wer Dienste zur Wartung und Reparatur von Klimaanlagen in Fahrzeugen im Sinne des Artikels 3 Nr. 1 und 3 der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom17.Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates(ABI. EU Nr. L 161 S.12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit vorher beseitigt wurde.

das bedeutet dass sich die Lecksuche mit Lecksuchaddetiv geändert hat! Sie dürfen den Kunden nicht Lecksuchaddetiv auffüllen und ihn damit wieder fahren lassen! Dadurch wird beabsichtigt Kältemittel freigesetzt! Straftat!! Das Fahrzeug darf die Werkstatt erst nach erfolgter Reparatur verlassen!!

•§ 3 Absatz 3: Pflichten der Werkstätten bei Undichtigkeiten, untersagt das Befüllen der Klimaanlage vor Abschluss der Reparatur