UVV-Prüfung nach DGUV 70

Warum benötige ich die UVV-Prüfung für den Fuhrpark?

Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren verkehrssicheren und arbeitssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Kommt es während einer Dienstfahrt zu einem Unfall, der mittelbar oder unmittelbar mit einem nicht geklärten Prüfungspunkt nach DGUV 70 zusammenhängt, kann die
Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung völlig berechtigt verweigern.  Deswegen ist es unablässig, die UVV-Prüfung für den Fuhrpark fristgerecht zu organisieren und zu
dokumentieren. Unsere sachkundigen Mitarbeiter stehen Ihnen für die UVV-Prüfung Ihres Fuhrparks zur Verfügung.

Wie läuft eine UVV-Prüfung für den Fuhrpark ab?

Unser Service beinhaltet alle Prüfungen, die der Gesetzgeber im Rahmen der UVV-Prüfung nach DGUV 70 für den Fuhrpark fordert:

  • Zustand der Bereifung, Airbags, Scheiben, Anzeigen, Beleuchtung, Bremsanlagen, Hupen
  • bewegliche Anbauteile
  • Ladungssicherheit
  • das Vorhandensein der Warnkleidung und der Betriebsanleitung/Betriebsanweisung für das Fahrzeug
  • Schäden

Individuelle Vorgaben für Ihren Fuhrpark können jederzeit berücksichtigt werden.

Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand

Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit Ihrer Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder mit dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Inspektion ist das Angebot der gleichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv:

  • deutlich reduzierte Anzahl von Prüfpunkten 
  • Zeit- und Kostenersparnis 
  • vereinfachte Terminierung und Dokumentation
  • dank rechtzeitiger Erinnerung alle erforderlichen Termine im Blick 
  • Festgestellte Mängel können sofort beseitigt werden.